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   BVerwG, 01.06.2017 - 1 B 102.17   

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https://dejure.org/2017,20122
BVerwG, 01.06.2017 - 1 B 102.17 (https://dejure.org/2017,20122)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 (https://dejure.org/2017,20122)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 1 B 102.17 (https://dejure.org/2017,20122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einholung eines kriminalpsychologischen Sachverständigengutachtens; Weitergabe von bei der Überwachung der Telekommunikation in der Justizvollzugsanstalt bekannt gewordenen personenbezogene Daten für ausländerrechtliche Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Einholung eines kriminalpsychologischen Sachverständigengutachtens; Weitergabe von bei der Überwachung der Telekommunikation in der Justizvollzugsanstalt bekannt gewordenen personenbezogene Daten für ausländerrechtliche Maßnahmen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Voraussetzungen für die Einholung eines kriminalpsychologischen Sachverständigengutachtens; Weitergabe von bei der Überwachung der Telekommunikation in der Justizvollzugsanstalt bekannt gewordenen personenbezogene Daten für ausländerrechtliche Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts für EU-Bürger - und der Sachverstand der Richter

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 B 102.17
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - InfAuslR 2016, 1 Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 131, und Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 12 S 336/22

    Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Feststellung des

    Der Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt eines Unionsbürgers nach § 6 FreizügG wird von der Rechtsprechung weit überwiegend mit dem Auffangwert in Höhe von 5.000,- EUR festgesetzt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 - und vom 11.09.2015 - 1 B 39.15-; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.01.2021 - 12 S 3853/20 - und vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284 -, jeweils juris).

    Die von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs, der in einem solchen Fall noch einen Streitwert in Höhe von 10.000,- EUR angenommen hatte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris, und vom 09.09.2016 - 11 S 1414/16 -, juris), wurde aufgegeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris; das BVerwG hatte diese Auffassung ausweislich seines Beschlusses vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris, ausdrücklich nicht geteilt).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3853/20

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen Feststellung des Verlusts des

    Der Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt eines Unionsbürgers nach § 6 FreizügG wird von der Rechtsprechung überwiegend mit dem Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,00 EUR festgesetzt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris, und vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris, und vom 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; anderer Ansicht noch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris, und vom 09.09.2016 - 11 S 1414/16 -, juris, in denen ein Streitwert von 10.000,00 EUR angenommen worden ist, wobei das BVerwG diese Auffassung allerdings ausweislich seines Beschlusses vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 - ausdrücklich nicht teilt).
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